Am 06. November 2006 sind neue Bestimmungen für Handgepäck in Kraft getreten. Diese Bestimmungen wurden von der EU zum Schutz vor flüssigen Sprengstoffen erlassen. Wesentliche Änderungen haben sich daher in der Mitnahme von Flüssigkeiten in die Maschine ergeben.Diese Änderungen betreffen das Handgepäck und umfassen folgende Punkte. In das Flugzeug dürfen nur noch Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen (Tuben, Dosen oder Flaschen) mit einem max. Fassungsvermögen von 100ml mitgeführt werden. Die Gefäße müssen transparent sein und dürfen in einem max. 1 Liter fassenden Plastikbeutel verpackt werden. Dieser Plastikbeutel kann ein handelsüblicher Beutel aus dem Supermarkt sein, muss aber durch einen Zipp-Verschluss verschließbar sein. In dem Beutel dürfen sich beliebig viele Gefäße befinden, die im einzelnen jeweils nicht die 100ml Grenze überschreiten.
Auf der Webseite der Lufthansa finden sich eine aktuelle Zusammenstellung der Regelungen für Handgepäck. Vor Antritt einer Reise empfiehlt es sich in jedem Fall über die aktuellen Bestimmungen informiert zu sein!
| Handgepäck Bestimmungen: | |
|---|---|
| Anzahl Handgepäckstücke (First & Businessklasse) | 2 |
| Anzahl Handgepäckstücke (Economy Class) | 1 |
| Größe der Handgepäckstücke | 55x40x20 cm |
| Schwere der Handgepäckstücke |
< 8 kg |
| Verbotene Gegenstände | Waffen, Waffenimitate, Spitze & scharfe Gegenstände, stumpfe Gegenstände (z.B. Baseballschläger). Weitere Informationen finden Sie beim LBA |
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